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Bosch FreshUp BPR11EE User Manual page 12

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de
nach Ablauf der Garantie stehen Ihnen unser Werkskun-
dendienst und unsere Servicepartner zur Verfügung.
Informationen für private Haushalte zur Erfassung von
Elektro- und Elektronikgeräten, die zu Abfall geworden sind
(„Altgeräte")
Getrennte Erfassung von Altgeräten
Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll,sondern sollten
bei speziellen Sammel- und Rückgabesystemen abgegeben
werden.
Trennung von Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und
Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät
entnommen werden können, vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung
zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines
öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten an bestimmte
Vertreiber
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte
Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten
verpflichtet. Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro-
und Elektronikgeräte von mindestens 400 m2 sowie
Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m2, die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem
Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
▪ bei der Abgabe eines neuen Elektro oder Elektronikgeräts
an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe
erfolgt: In diesem Fall ist die Abholung des Altgeräts für den
Endnutzer unentgeltlich; und
▪ auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht
an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgeräts geknüpft
werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertrags für das
neue Elektro- oder Elektronikgerät den Endnutzer über die
Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe bzw. Abholung
des Altgeräts zu informieren und den Endnutzer nach seiner
Absicht zu befragen, ob bei der Auslieferung des neuen
Geräts ein Altgerät zurückgegeben wird. Dies gilt auch bei
Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte mindestens 400 m2 betragen oder die
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