Informationen Zur Entsorgung - AEG CLEAN 6000 Instruction Book

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INFORMATIONEN ZUR ENTSORGUNG

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Ihre Pflichten als Endnutzer
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Hinweise zum Recycling
Recyceln Sie zum Umwelt- und Gesundheitsschutz elektrische und elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber in Deutschland
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder sonst
geschäftlich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Geräts ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie
das neue Gerät er-füllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind
(kleine Elektrogeräte), im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes geknüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro
Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät
dorthin geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager- und -versandflächen für Lebensmittel vorhalten, die den
oben genannten Verkaufsflächen entsprechen. Die unentgeltliche Abholung von Elektro- und
Elektronikgeräten ist dann aber auf Wärmeüberträger (z. B. Kühlschrank), Bildschirme, Monitore
und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten, und Geräte
beschränkt, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. Für
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer durchgestrichenen Abfalltonne
auf Rädern gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und zurückgenommen werden, es darf
also nicht in den Hausmüll gegeben werden. Das Gerät kann z. B. bei einer
kommunalen Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber (siehe zu deren
Rücknahmepflichten unten) abgegeben werden. Das gilt auch für alle Bauteile,
Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden Altgeräts.
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie solche Materialien, insbesondere
Verpackungen, nicht im Hausmüll sondern über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
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