Sicherheitshinweise
2.5 Allgemeine Bestimmungen zum Explosionsschutz
2.5
Allgemeine Bestimmungen zum Explosionsschutz
2.5.1
Äußerer Explosionsschutz
2.5.1.1
Übersicht
Der äußere Explosionsschutz soll verhindern, dass zündfähige Gasgemische (Gasschwaden)
in das Gehäuse eindringen oder sich an der Oberfläche entzünden können. Deshalb wird das
Gerät mit Zündschutzgas bespült und bei Kategorie 2-Geräten (Ex-Zone 1) zusätzlich das
Bedienfeld über einen eigensicheren Trennbaustein betrieben.
2.5.1.2
Vorspülphase
Die Vorspülphase dient dazu, vor Einschalten des Gerätes evtl. vorhandene brennbare Gase
zu entfernen. In dieser Zeit (10 min) wird das Gehäuse mit dem fünffachen seines
Eigenvolumens durchspült.
2.5.1.3
Betriebsphase
Nach Ablauf der Vorspülphase folgt die Betriebsphase. In den Betriebsarten Ex px bzw. Ex pz
mit "ständiger Durchspülung" wird das Zündschutzgas mit einem Durchfluss von ≥ 1 l/min
durch das Gehäuse geleitet. Gleichzeitig wird ein Überdruck von ≥ 50 Pa gegenüber der
Atmosphäre aufgebaut.
Als Zündschutzgas ist, je nach Messgaszusammensetzung, entweder Inertgas (z. B.
Stickstoff) oder Luft zu verwenden. Eine Ableitung des Zündschutzgases in die Ex-Zone ist
nur mit Funken- oder Partikelschutz gestattet.
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Geräte in explosionsgeschützter Ausführung
Kompaktbetriebsanleitung, 05/2015, A5E35134047-02