Die Deutsche Bundespost informiert
Sehr geehrter Rundfunkteilnehmer!
Dieses
Gerät
ist von
der Deutschen
Bundespost
als Ton- bzw.
Fernseh-Rundfunkempfänger zugelassen. Es entspricht den zur Zeit
geltenden Technischen Vorschriften
der Deutschen Bundespost und
ist zum Nachweis
dafür mit dem DBP-Zulassungszeichen.....ge-
‚kennzeichnet.
Bitte überzeugen Sie sich selbst.
Dieses Gerät darf im Rahmen
der umseitig abgedruckten
"Allge-
meinen Genehmigung für Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger"
.
in der Bundesrepublik
Deutschland
betrieben werden.
Beachten
Sie aber bitte, daß aufgrund dieser Allgemeinen Genehmigung nur
Sendungen des Rundfunks empfangen werden dürfen.*). Wer un-
befugt andere Sendungen (z.B. des Polizeifunks, des Seefunks, der
öffentlichen beweglichen Landfunkdienste) empfängt, verstößt ge-
gen die Genehmigungsauflagen
und macht sich daher nach 815
Absatz 2 a des Gesetzes über Fernmeldeanlagen strafbar.
Die Kennzeichnung mit dem DBP-Zulassungszeichen bietet Ihnen
die Gewähr,
daß dieses
Gerät keine anderen
Fernmeldeanlagen
einschließlich Funkanlagen stört. Die Zusatzbuchstaben S oder SK
beidem DBP-Zulassungszeichen besagen außerdem, daß das Gerät
gegen störende Beeinflussungen durch andere Funkanlagen (z.B.
des Amateurfunks, des CB-Funks)
weitgehend
unempfindlich
ist.
Sollten ausnahmsweise trotzdem Störungen auftreten, so wenden
Sie sich bitte an die örtlich zuständige Funkstörungsmeßstelle.
*) Zum Empfang anderer Sendungen darf dieses Gerät nur mit Genehmigung der Deutschen Bundespost benutzt
werden. Allgemein genehmigt ist zur Zeit der Empfang der Aussendungen von Amateurfunkstelien
und der
Normaifrequenz- und Zeitzeichensendungen.