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Huawei POT-LX1A Quick Start Manual page 36

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Huawei Technologies Co., Ltd. erklärt hiermit, dass dieses
Gerät POT-LX1A den wesentlichen Anforderungen und
anderen relevanten Bestimmungen der
Richtlinie 2014/53/EU entspricht.
Die aktuelle, gültige Version der DoC (Declaration of
Conformity) ist unter http://consumer.huawei.com/
certification abrufbar.
Dieses Gerät darf in allen Mitgliedstaaten der EU
betrieben werden.
Beachten Sie bei der Nutzung des Geräts die nationalen
und lokalen Vorschriften.
Die Nutzung dieses Geräts ist möglicherweise je nach
Ihrem lokalen Mobilfunknetz beschränkt.
Beschränkungen des 2,4-GHz-Frequenzbandes:
Norwegen: Dieser Unterabschnitt gilt nicht für das
Gebiet in einem 20-km-Radius von der Mitte von Ny-
Ålesund.
Beschränkungen des 5-GHz-Frequenzbandes:
Nach Artikel 10 (10) der Richtlinie 2014/53/EU zeigt die
Verpackung, dass dieses Funkgerät bei der Bereitstellung
in den folgenden Märkten einigen Einschränkungen
unterliegt: Belgien (BE), Bulgarien (BG), Tschechische
Republik (CZ), Dänemark (DK), Deutschland (DE),
Estland (EE), Irland (IE), Griechenland (GR), Spanien
(ES), Frankreich (FR), Kroatien (HR), Italien (IT), Zypern
(CY), Lettland (LV), Litauen (LT), Luxemburg (LU),
Ungarn (HU), Malta (MT), Niederlande (NL), Österreich
(AT), Polen (PL), Portugal (PT), Rumänien (RO),
Slowenien (SI), Slowakei (SK), Finnland (FI), Schweden
(SE), Großbritannien (GB), Türkei (TR), Norwegen (NO),
Schweiz (CH), Island (IS) und Liechtenstein (LI).
Die WLAN-Funktion dieses Gerätes ist auf den Einsatz in
Innenräumen beschränkt, wenn es im Frequenzbereich
5150 bis 5350 MHz betrieben wird.
Frequenzbänder und Leistung
(a) Frequenzbänder, in denen das Funkgerät betrieben
wird: Einige Bänder sind möglicherweise nicht in allen
Ländern oder Regionen verfügbar. Wenden Sie sich für
weitere Details bitte an Ihren lokalen Netzbetreiber.
(b) Maximaler Hochfrequenzstrom, der in den
Frequenzbändern für den Betrieb des Funkgeräts
übertragen wird: Der maximale Strom für alle Bänder
liegt unter dem in der jeweiligen harmonisierten Norm
angegebenen Höchstgrenzwert.
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